Spenden

Durch eine Spende können Sie und könnt Ihr unsere Burg Rieneck als großartige Einrichtung der Jugendarbeit unterstützen. Das ist ein wichtiger Beitrag für ihren Erhalt als lebendiges Denkmal und liebenswerte Bildungs- und Begegnungsstätte.

Ansprechperson

Ein solches Haus funktioniert nur durch das Engagement vieler Einzelner. Dazu gehört auch, dass wir regelmäßig auf Spenden angewiesen sind – für größere Baumaßnahmen, für konkrete kleinere Projekte, aber auch, um nicht jede Kostensteigerung sofort auf die Übernachtungspreise umlegen zu müssen.

Öffentliche Mittel und Zuschüsse sind in den letzten Jahren knapper geworden. Auch deshalb sind wir auf Unterstützung angewiesen. Die Baumaßnahmen der Vergangenheit, aber auch das Überleben der Burg Rieneck durch die Corona-Pandemie hindurch, waren nur möglichdurch die Großzügigkeit vieler Spenderinnen und Spender.

Für viele ist die Burg zu einer zweiten Heimat geworden. Wer uns regelmäßig unterstützen möchte, kann das am besten durch einen Beitritt zum Freundes- und Fördererkreis Burg Rieneck e. V.

Einzelne Spenden können Sie und könnt Ihr direkt an den Trägerverein, das Bildungs- und Erholungswerk Burg Rieneck e. V., oder an den Freundes- und Fördererkreis Burg Rieneck e. V. leisten.

 

Spendenkonten:

Bildungs- und Erholungswerk Burg Rieneck e. V. (BEW)

IBAN: DE39 7906 9150 0000 9121 40

Raiffeisenbank Main-Spessart eG

BIC: GENODEF1GEM

 

Freundes- und Fördererkreis Burg Rieneck e. V. (FFK)

IBAN: DE59 7906 9150 0000 9454 39

Raiffeisenbank Main-Spessart eG

BIC: GENODEF1GEM

 

Für Spenden bis 300 Euro reicht der Kontoauszug zur Vorlage beim Finanzamt. Bei höheren Beträgen und Angabe der Adresse im Verwendungszweck, senden wir Ihnen/Euch Anfang des folgenden Jahres automatisch eine Spendenbescheinigung per Post zu.

Das Bildungs- und Erholungswerk Burg Rieneck e. V. sowie der Freundes-und Fördererkreis Burg Rieneck e. V. sind wegen der Förderung der Jugendhilfe sowie der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.

BEW: Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Finanzamtes Lohr am Main, StNr. 231/107/20211 vom vom 5. September 2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 bis 2022.

FFK: Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Finanzamtes Lohr am Main, StNr. 231/108/50468 vom 04.02.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum 2021 bis 2023.

Wir danken unseren Unterstützern

Manfred-Strecker-Stiftung